Wusstet Ihr schon , daß man mit einem faltbaren Fahrrad deutschlandweit kostenlos mit Bus und Bahn fahren darf!!
Ein Faltrad ist laut der Deutschen Bahn ein Packstück und darf somit kostenlos befördert werden.
Ohne Anmeldung. Einfach einklappen, einsteigen und schon geht es los
Das Faltrad gilt als Handgepäck, deshalb ist die Mitnahme von Falträdern in den Bussen und Bahnen im VRR und auch allen anderen Verkehrsverbunden kostenlos.
Selbst bei der Deutschen Bahn und sogar im ICE darf das Falt-Fahrrad kostenlos mitgenommen werden.
Besonders empfiehlt der ADFC-VRR das Faltrad TERN Link D8.
Es lässt sich schnell zusammenbauen und ist besonders klein. Mit seiner 8-Gang-Schaltung ist man für alle Herausforderungen des Alltags gewappnet.
Grundsätzlich gilt:
Das Faltrad sollte mit wenigen Handgriffen einsatzbereit sein.
Wer am Bahnsteig schnell noch sein Rad zusammenfalten muss wird diese Eigenschaft zu schätzen wissen.
Räder bei denen das Vorderrad oder Schutzblech extra montiert werden muss, sind für den Einsatz als Pendler Faltrad nicht geeignet.